EnergieSparCheck - warum
?
Was kostet der EnergieSparCheck ?
Fragen
Sie bitte bei Ihrer Gemeindeverwaltung über evtl. Zuschüsse
nach,
so gibt z.B. die Stadt Neuenstadt a.K. einen
Zuschuss für den Energiesparcheck.
Nutzen des Kunden ?
Für
nur 175,00 € eine
umfassende Beratung- davon trägt das
Land Baden-Württemberg 100 €,
die direkt mit dem Energieberater abgerechnet
werden.
Für
Sie als Kunden bleiben noch 75 €
1.
Aussagen über den Ist-Zustand
seines Gebäudes
2. Aussagen über seine Heizungsanlagen
3. Aussagen über die Warmwasserbereitung
4. Urkunde mit Auflistung der Schwachstellen
5. Aussagen über das Einsparpotential
6. Aussagen über die Notwendigkeiten der einzelnen Maßnahmen
7. Erläuterungen des Ergebnisses in einem Abschlussgespräch
8. Zinsverbilligte Darlehen, z.B. L-Bank aus dem Altbausanierungsprogramm
des Landes
Viele Altbauten sind heute
in einem Zustand, der eine Modernisierung
erforderlich macht.
Durch eine energetische Modernisierung von
Wohngebäuden könnten
allein in Baden-Württemberg jährlich rund 55 Milliarden Kilowattstunden
Heizenergie eingespart werden. Die Landesregierung Baden-Württemberg
hat aber auch erkannt, dass in der Sanierung vorhandener Gebäude
ein Investitionsvolumen und Arbeitsbeschaffungspotential von enormem
Ausmaß liegt.
Das
Land Baden-Württemberg
verfolgt deshalb mit dem Altbaumodernisierungsprogramm
mehrere Ziele:
1. Bewusstes Instandhalten
2. Ganzheitliches Modernisieren
3. Rationell Energie verwenden
4. Wohnkomfort steigern
5. Arbeitsplätze sichern
6. Energieeinsparprogramm Altbau
Was wird gefördert?
Förderfähig sind insbesondere die Verbesserung des Wärmeschutzes
der Gebäudeaußenhülle, die Erneuerung heiztechnischer
Anlagen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
sowie die Nutzung erneuerbarer Energien, soweit diese Maßnahmen
der Minderung des Heizenergieverbrauchs bei Altbauten dienen. Grundlage
hierfür ist, dass die Maßnahme die Bedingungen des CO2-Minderungsprogramms
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der jeweils geltenden
Fassung erfüllt.
Wer wird gefördert?
Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohnungen,
für die die Baugenehmigung vor dem
01. Januar 1984 erteilt wurde.
Wie wird gefördert?
Zinsverbilligtes Darlehen
Weitere Informationen:
http://www.impuls-programm-altbau.de
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