Energieberatung / Sparcheck

EnergieSparCheck Baden-Württemberg

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EnergieSparCheck - warum ?

Was kostet der EnergieSparCheck ?

Fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeindeverwaltung über evtl. Zuschüsse nach,
so gibt z.B. die Stadt Neuenstadt a.K. einen Zuschuss für den Energiesparcheck.

Nutzen des Kunden ?

Für nur 175,00 € eine umfassende Beratung- davon trägt das Land Baden-Württemberg 100 €, die direkt mit dem Energieberater abgerechnet werden.

Für Sie als Kunden bleiben noch 75 €

1. Aussagen über den Ist-Zustand seines Gebäudes
2. Aussagen über seine Heizungsanlagen
3. Aussagen über die Warmwasserbereitung
4. Urkunde mit Auflistung der Schwachstellen
5. Aussagen über das Einsparpotential
6. Aussagen über die Notwendigkeiten der einzelnen Maßnahmen
7. Erläuterungen des Ergebnisses in einem Abschlussgespräch
8. Zinsverbilligte Darlehen, z.B. L-Bank aus dem Altbausanierungsprogramm des Landes

Viele Altbauten sind heute in einem Zustand, der eine Modernisierung erforderlich macht.
Durch eine energetische Modernisierung von Wohngebäuden könnten allein in Baden-Württemberg jährlich rund 55 Milliarden Kilowattstunden Heizenergie eingespart werden. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat aber auch erkannt, dass in der Sanierung vorhandener Gebäude ein Investitionsvolumen und Arbeitsbeschaffungspotential von enormem Ausmaß liegt.

Das Land Baden-Württemberg verfolgt deshalb mit dem Altbaumodernisierungsprogramm
mehrere Ziele:

1. Bewusstes Instandhalten
2. Ganzheitliches Modernisieren
3. Rationell Energie verwenden
4. Wohnkomfort steigern
5. Arbeitsplätze sichern
6. Energieeinsparprogramm Altbau

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere die Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle, die Erneuerung heiztechnischer Anlagen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sowie die Nutzung erneuerbarer Energien, soweit diese Maßnahmen der Minderung des Heizenergieverbrauchs bei Altbauten dienen. Grundlage hierfür ist, dass die Maßnahme die Bedingungen des CO2-Minderungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der jeweils geltenden Fassung erfüllt.

Wer wird gefördert?

Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor dem
01. Januar 1984 erteilt wurde.

Wie wird gefördert?

Zinsverbilligtes Darlehen

Weitere Informationen:

http://www.impuls-programm-altbau.de